Die Whistleblowing-Richtlinie in Österreich und Deutschland: Ein neuer Rechtsschutz für Hinweisgeber
Am 2. Juli 2023 trat in Deutschland das neue Gesetz in Kraft, das Whistleblower besser schützt. Parallel dazu hat Österreich am 25. Februar 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingeführt, welches Unternehmen zu internen Meldekanälen verpflichtet. Mit diesen Gesetzen bekräftigen beide Länder ihr Engagement für den Schutz von Hinweisgebern und die Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Was ist ein Whistleblower?
Whistleblower, auch als Hinweisgeber bezeichnet, sind Personen, die wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen oder Missstände aufdecken. Diese Missstände können Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder andere Gefahren umfassen. Whistleblower sind oft die ersten, die solche Missstände bemerken und haben daher eine entscheidende Rolle in der Aufrechterhaltung von Integrität und Verantwortung in Organisationen und der Gesellschaft insgesamt.
Whistleblowing in Österreich: Ein Schritt in Richtung Transparenz und Rechtsschutz
Die EU hat die Bedeutung von Whistleblowern erkannt und die EU-Whistleblowing-Richtlinie eingeführt, um einen einheitlichen Schutzstandard für Hinweisgeber in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Österreich hat daraufhin das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) eingeführt, welches nicht nur den Schutz von Whistleblowern sicherstellt, sondern auch Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen verpflichtet, interne Meldekanäle einzurichten.
Die Whistleblower-Richtlinie in Österreich
Österreich hat auf die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 reagiert und das Whistleblower Gesetz in Österreich im Geltungsbereich des HSchG eingeführt. Dieses Gesetz stellt sicher, dass Whistleblower, die auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen hinweisen, geschützt werden. Es ist ein bedeutender Schritt, um die Integrität und Transparenz in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu fördern und gleichzeitig diejenigen zu schützen, die Missstände aufdecken. Mit der Einführung des HSchG hat Österreich die EU-Whistleblowing-Richtlinie erfolgreich in nationales Recht umgesetzt.
Wer sind die Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber?
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sind Personen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße hinweisen. Sie können sowohl interne Mitarbeiter als auch externe Personen sein, die mit der Organisation in Kontakt stehen. Das österreichische Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) sieht vor, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitenden interne Meldekanäle einrichten müssen, um sicherzustellen, dass Hinweise ernst genommen und entsprechend bearbeitet werden. Dabei ist es wichtig, zwischen internen und externen Hinweisgebern zu unterscheiden:
Interne Hinweisgeber: Dies sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die innerhalb ihrer Organisation auf Missstände hinweisen. Sie nutzen in der Regel interne Meldekanäle, die von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen eingerichtet werden. Das österreichische Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) sieht vor, dass österreichische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitenden einen solchen internen Meldekanal einrichten müssen.
Externe Hinweisgeber: Diese Personen sind nicht unbedingt Mitarbeiter der betroffenen Organisation. Sie können beispielsweise Geschäftspartner, Kunden oder einfach informierte Bürger sein, die auf Missstände in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung hinweisen. Externe Hinweisgeber nutzen oft externe Meldestellen oder Medien, um ihre Informationen weiterzugeben.
Geltungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetz
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) in Österreich bietet einen umfassenden Schutz für Personen, die im beruflichen Kontext auf Rechtsverletzungen hinweisen. Es schützt nicht nur aktuelle Arbeitnehmer, sondern auch ehemalige und zukünftige, sowie Freiberufler, Zulieferer, Dienstleister und Geschäftspartner. Es ist wichtig zu betonen, dass Gesetz nicht nur den Hinweisgeberschutz vorsieht, sondern auch Repressalien gegen die hinweisgebende Person verbietet.
Das Gesetz erweitert seinen Anwendungsbereich um strafrechtliche Korruptionstatbestände und ist nicht nur auf das Unionsrecht beschränkt. Anonyme Meldungen sind zulässig und werden ebenfalls geschützt. Für Verstöße gegen das Gesetz, einschließlich der Behinderung von Meldungen und der Verletzung der Vertraulichkeit, sind Strafen vorgesehen. Die Bundesdisziplinarbehörde fungiert als zentrale Meldestelle für alle Verwaltungsstellen des Bundes.
Umsetzung der EU-Richtlinie in Österreich
Österreich hat die Umsetzung der EU-Richtlinie mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) realisiert. Dieses Gesetz trat am 25. Februar 2023 in Kraft und stellt die nationale Antwort auf die EU-Direktive 2019/1937 dar, die den Schutz von Hinweisgebern in der gesamten Europäischen Union sicherstellen soll. Während die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit hatten, die Richtlinie umzusetzen, geriet Österreich in Verzug, was zu einem Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission führte.
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Das HSchG legt fest, dass juristische Personen des öffentlichen Sektors, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen, interne Meldekanäle für Hinweisgeber einrichten müssen. Dabei gibt es unterschiedliche Fristen für die Umsetzung, je nach Größe der Organisation:
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen bis zum 25. August 2023 entsprechende Kanäle eingerichtet haben.
Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigen, wurde die Frist bis zum 17. Dezember 2023 verlängert.
Meldestellen in Österreich
Das HSchG unterscheidet zwischen internen und externen Meldestellen. Eine interne Meldestelle ist innerhalb von Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen eingerichtet und dienen dazu, Hinweise von Mitarbeitern entgegenzunehmen und entsprechend zu bearbeiten.
Das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) nimmt als zentrale externe Stelle für den privaten und öffentlichen Sektor Meldungen entgegen. Das BAK ist zudem verpflichtet, jährlich einen Bericht zu veröffentlichen, der Informationen über die eingegangenen Hinweise, die Anzahl der daraus resultierenden Gerichtsverfahren und den durch die Meldungen verhinderten Schaden enthält.
Zusätzlich zu BAK gibt es in Österreich weitere spezialisierte externe Meldestellen, darunter:
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde: Zuständig für Meldungen im Rahmen des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes und des Börsegesetzes 2018.
Die Geldwäschemeldestelle: Operiert auf Grundlage des Bundeskriminalamt-Gesetzes.
Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde: Zuständig für Meldungen gemäß dem Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz.
Das internetbasierte Hinweisgebersystem der Bundeswettbewerbsbehörde: Eingerichtet gemäß dem Wettbewerbsgesetz.
Das internetbasierte Hinweisgebersystem der Bilanzbuchhaltungsbehörde: Basiert auf dem Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014.
Das internetbasierte Hinweisgebersystem der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Eingerichtet gemäß dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017.
Sanktionen und Bußgelder in Österreich
Verstöße gegen das Bundesgesetz, wie beispielsweise die Behinderung einer Meldung, die Verletzung der Vertraulichkeit oder das Verhängen unzulässiger Repressalien, gelten als Verwaltungsübertretungen. Bei solchen Verstößen kann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro verhängen.
Darüber hinaus werden absichtliche Falschmeldungen nicht toleriert. Personen, die wissentlich falsche Informationen melden, können ebenfalls mit einer Geldbuße von bis zu 40.000 Euro belangt werden.
Whistleblowing in Deutschland: Ein neuer Schritt zum Schutz von Hinweisgebern
In Deutschland hat die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt zum Schutz von Whistleblowern unternommen. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, werden Personen, die auf Missstände hinweisen, besser geschützt und unterstützt.
Whistleblower-Gesetzgebung in Deutschland
Das Hinweisgeberschutzgesetz markiert einen Wendepunkt in der deutschen Gesetzgebung zum Schutz von Whistleblowern. Es wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit auf Rechtsverstöße hinweisen, nicht nur rechtlich geschützt sind, sondern auch vor arbeitsrechtlichen und anderen Repressalien sicher sind. Dieser Schutz erstreckt sich auf eine breite Palette von Personen, einschließlich Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, Freiberuflern, Zulieferern und Dienstleistern. Ebenso sind ehemalige und zukünftige Arbeitnehmer sowie Personen aus dem Umfeld des Whistleblowers, wie Familienmitglieder und Kollegen, geschützt.
Für eine detaillierte Entwicklung der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Deutschland verweisen wir auf unseren vorherigen Artikel.
Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz hat Deutschland die EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dies war ein wichtiger Schritt, um die Standards und Schutzmaßnahmen für Whistleblower in der gesamten Europäischen Union zu harmonisieren. Die Koalitionsparteien in Deutschland haben sich darauf konzentriert, die EU-Richtlinie so umzusetzen, dass sie sowohl rechtssicher als auch in der Praxis umsetzbar ist. Ein zentrales Element des Gesetzes ist der gesetzliche Rechtsschutz für alle hinweisgebenden Personen.
Das bedeutet, dass Whistleblower, die auf Rechtsverstöße hinweisen, nicht für ihre Meldungen haftbar gemacht werden können. Darüber hinaus legt das Gesetz großen Wert auf den Schutz der Identität von Whistleblowern. Dies beinhaltet sowohl die diskrete Behandlung ihrer Meldungen als auch Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre Identität nicht ohne ihre Zustimmung offengelegt wird.
Meldestellen in Deutschland
In Deutschland werden Meldestellen in zwei Kategorien unterteilt: interne und externe Meldestellen.
Interne Meldestellen: Diese sind direkt in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen integriert. Sie dienen als erste Anlaufstelle für Mitarbeiter und andere Personen, die auf mögliche Rechtsverstöße oder andere Missstände hinweisen möchten. Interne Meldestellen sollen sicherstellen, dass Hinweise innerhalb der Organisation ernst genommen und untersucht werden, ohne dass der Hinweisgeber Repressalien fürchten muss.
Externe Meldestellen: Externe Meldestellen sind unabhängige Einrichtungen, die nicht direkt mit der Organisation verbunden sind, in der der mutmaßliche Rechtsverstoß stattgefunden hat. Whistleblower können sich an externe Meldestellen wenden, wenn sie Bedenken hinsichtlich der internen Meldestelle haben, wenn sie glauben, dass ihre Meldung intern nicht angemessen behandelt wird, oder wenn sie aus anderen Gründen eine unabhängige Stelle bevorzugen. Externe Meldestellen bieten eine zusätzliche Ebene des Schutzes und der Vertraulichkeit und gewährleisten, dass Meldungen objektiv und unparteiisch geprüft werden.
Strafen und Regelungen in Deutschland
Der Vermittlungsausschuss, bestehend aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates, hat sich auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser Kompromiss beinhaltet zwei wesentliche Punkte:
Meldestellen und Anonymität: Die geplanten Meldestellen sind nicht verpflichtet, anonymen Meldungen nachzugehen. Dies bedeutet, dass Whistleblower, die ihre Identität nicht preisgeben möchten, nicht den gleichen Schutz und die gleiche Beachtung ihrer Meldung garantieren können wie solche, die ihre Identität offenlegen.
Bußgelder: Ursprünglich war eine Obergrenze von 100.000 Euro für Bußgelder vorgesehen. Diese Grenze wurde jedoch auf 50.000 Euro reduziert. Dies bedeutet, dass Unternehmen und Organisationen, die gegen das Whistleblower-Gesetz verstoßen, mit Bußgeldern bis zu dieser Höhe rechnen müssen.
Fazit
Die Einführung von Whistleblowing-Gesetzen in Deutschland und Österreich markiert einen bedeutenden Fortschritt im Schutz von Hinweisgebern. Diese Gesetze fördern nicht nur die Transparenz und Rechenschaftspflicht in Organisationen, sondern bieten auch einen rechtlichen Rahmen, der sicherstellt, dass diejenigen, die Missstände aufdecken, nicht benachteiligt oder bestraft werden.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Whistleblower oder Hinweisgeber?
Ein Whistleblower oder Hinweisgeber ist eine Person, die Informationen über rechtswidrige oder unethische Praktiken innerhalb einer Organisation offenlegt.
Sind anonyme Meldungen zulässig?
Ja, Hinweisgebende können anonyme Meldungen gegen einen Missstand abgeben und fallen unter den Schutz des Gesetzes.
Was passiert nach der Meldung eines Missstandes?
Nach der Meldung wird der Fall von der zuständigen Meldestelle geprüft und entsprechende Maßnahmen werden eingeleitet, um den gemeldeten Missstand zu untersuchen.
Bin ich als Hinweisgeber vor Repressalien geschützt?
Ja, sowohl das deutsche als auch das österreichische Gesetz bieten Schutz vor Repressalien, Benachteiligungen oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber.
Wie wird die Anonymität von Whistleblowern in Deutschland und Österreich gewährleistet?
In beiden Ländern legen die Gesetze großen Wert auf den Schutz der Identität von Whistleblowern. Meldungen werden diskret behandelt, und die Identität des Hinweisgebers wird ohne dessen Zustimmung nicht offengelegt.
Was passiert, wenn ein Whistleblower wissentlich falsche Informationen meldet?
In Österreich können Personen, die wissentlich falsche Informationen melden, mit einer Geldbuße von bis zu 40.000 Euro belangt werden. In Deutschland liegt die Obergrenze bei 50.000 Euro.