Hinweisgeberschutzgesetz - aktueller Stand: HinSchG in Kraft getreten
In diesem Beitrag halten wir Sie auf dem aktuellen Stand zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dessen Umsetzung in Deutschland.
Hinweisgeberschutzgesetz: Aktueller Stand
Update: 02.07.2023: Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit 2. Juli 2023 rechtskräftig. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen entsprechend ab sofort interne Hinweisgebersysteme eingerichtet haben. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern haben bis Mitte Dezember 2023 Zeit für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Update: 12.05.2023: Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet!
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 12. Mai 2023 verabschiedet. Damit setzt Deutschland die Anforderungen der EU-Hinweisgeber-Richtlinie um. Das Gesetz tritt nach einer Frist von einem Monat im Juni 2023 in Kraft - nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündigung im Bundesgesetzblatt.
Unternehmen ab 50 bzw. 250 Mitarbeitern sind durch das Gesetz zur Implementierung interner Meldestellen verpflichtet. Wir empfehlen die Umsetzung mittels digitalem Hinweisgebersystem. Die sind nicht nur schnell und unkompliziert, sie bieten auch die Möglichkeit anonymer Meldungen. Auch, wenn diese Option im Gesetz nicht vorgesehen ist, bietet sie für Unternehmen den Vorteil, möglichen Hinweisgebern die Hemmschwelle zu nehmen und Missstände zu melden, bevor die Probleme größer werden. Darüber hinaus befinden Sie sich mit der Nutzung eines digitalen Systems auf der sicheren Seite, denn Sie erfüllen alle sonstigen Anforderungen an Unternehmen, die das Gesetz Ihnen auferlegt.
Update: 09.05.2023: Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Hinweisgeberschutz
Wie aus der Pressemitteilung des Vermittlungsausschusses zu entnehmen ist, kam es am 09. Mai 2023 zu einer Einigung beim Whistleblowerschutz. Die Änderungen betreffen u.a. die Meldewege für anonyme Hinweise und Bußgelder:
Aus der Pflicht, anonyme Meldungen zu ermöglichen, wurde eine Empfehlung. Anonyme Meldungen sollten ebenfalls bearbeitet werden. Gleichermaßen bleiben die Anforderungen an die internen Meldestellen zur Wahrung der Identität des Whistleblowers bestehen.
Darüber hinaus reduziert der Beschluss die maximale Höhe der Bußgelder von 100.000 Euro auf 50.000 Euro.
Weitere Änderungen betreffen den Anwendungsbereich des Gesetzes (Beschränkung auf beruflichen Kontext) sowie die Beweisregeln bei Benachteiligungen.
Der Bundestag berät sich zu den Änderungen noch am Mittwoch, 11.05.23. Da die nächste Bundesratssitzung für den 12. Mai 2023 festgelegt ist, könnte es hier zu einer Bestätigung des Gesetzes kommen. Durch die Fristverkürzung von 3 auf 1 Monat nach Beschluss würde das Gesetz spätestens Ende Juni 2023 in Kraft treten.
Update: 05.04.2023: Bundesregierung ruft Vermittlungsausschuss - nächste Bundesratssitzung am 12. Mai 2023
Nachdem es nicht zu einer weiteren Anhörung zur Verabschiedung des HinSchG gekommen war, rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss am 05.04.23 an. Ein Termin ist - so ist es auf der Seite des Ausschusses zu lesen - noch nicht festgelegt. Das weitere Vorgehen bleibt somit offen.
Die nächste Bundesratssitzung ist für den 12. Mai 2023 festgelegt. Experten erwarten eine Einigung bis zu dieser Sitzung. Aktuell wird mit einem Inkrafttreten des HinSchG noch Mitte des Jahres gerechnet.
Update 30.03.2023: HinSchG wegen Zweifel am Gesetzgebungsverfahren verschoben
Der Rechtsausschuss äußerte Zweifel am geplanten Gesetzgebungsverfahren. Nachdem der frühere Entwurf des Gesetzes im Bundesrat keine Zustimmung bekam, haben die Koalitionsfraktion das Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten. Davon ist nach ihrer Auffassung nur einer im Bundesrat zustimmungspflichtig. In diesem Verfahren sehen nun einige Sachverständige die Gefahr eines Verfassungskonflikts.
Update 17.03.2023: HinSchG auf der Zielgeraden
In einer Sitzung am 17.03.23 debattierte der Bundestag über die neuesten Entwürfe des Hinweisgeberschutzgesetzes. Einer der vorgetragenen Entwürfe ist nach Ansicht der Regierung nicht zustimmungspflichtig und kann damit schneller zur Umsetzung kommen. Der zustimmungspflichtige Teil (Änderungen im Beamtenrechts) soll in einem Ergänzungsgesetz behandelt werden.
Eine weitere Besonderheit: Die Frist für das Inkrafttreten des Gesetzes verkürzt sich von drei auf einen Monat nach der Gesetzesverkündung.
Die Anhörung vor dem Rechtsausschuss fand am 27.03.23 statt. Nach weiteren Anhörungen, die für den 30. März geplant sind, könnte das Gesetz bereits am 31.03.23 verabschiedet werden. Durch die verkürzte Frist, tritt das HinSchG voraussichtlich Anfang Mai 2023 in Kraft und damit auch die gesetzliche Verpflichtung für betroffene Unternehmen, eine interne Meldestelle einzurichten.
Update 16.02.2023: EU-Kommission verklagt Deutschland
Die Europäische Kommission hat beschlossen, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGh) Klage gegen Deutschland sowie sieben weitere EU-Mitgliedstaaten einzureichen. Als Grund gibt die Kommission die fehlende Umsetzung der EU-Hinweisgeber-Richtlinie und den damit verbundenen unzureichenden Schutz von Hinweisgebern in den jeweiligen Ländern an. Neben Deutschland sollen sich auch Spanien, Italien, Polen, Ungarn, Luxemburg, Tschechien und Estland verantworten.
Ursprünglich war von den Mitgliedsstaaten gefordert, die Anforderungen für die Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen.
Im Falle einer Niederlage kann der EuGH Deutschland zu einer Geldstrafe verurteilen.
Update 10.02.2023: Fehlende Zustimmung des Bundesrats
Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie erhielt vom Bundesrat des Deutschen Bundestags am 10.02.2023 nicht die erforderliche Zustimmung. Damit ist das HinSchG zunächst gescheitert.
Deutschland ist bis dato bereits mehr als ein Jahr im Verzug: Die offizielle Frist zur Umsetzung lief für alle EU-Mitgliedsstaaten am 17. Dezember 2021 ab. Ein im Juli 2022 vorgetragener Entwurf musste nach Kritik im Rechtsausschuss überarbeitet werden. Die überarbeitete Variante war vom Bundestag akzeptiert worden. Nach Zustimmung des Bundesrats wäre das HinSchG im April 2023 in Kraft getreten.
Für Bundesrat und Bundesregierung besteht nun die Möglichkeit, einen Vermittlungsausschuss einzubinden, der die Aufgabe hat, einen Kompromiss zu finden.
Was bedeutet der aktuelle Stand des HinSchG für Sie und Ihr Unternehmen?
Die Umsetzung der Richtlinie und damit auch die rechtliche Pflicht für Sie, eine Hinweisgeber-Software in Ihrem Unternehmen einzuführen, verzögert sich in Deutschland. Doch auch, wenn das Gesetz nun noch nicht in Kraft tritt, ist es notwendig, dass Sie sich mit Hinweisgebersystemen und ihren Möglichkeiten auseinandersetzen.
Digitale Varianten motivieren ihre Mitarbeiter, sich vertrauensvoll an Sie zu wenden. Und das frühzeitig. Noch bevor größere Schäden entstehen.
Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zu HintSuite? Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei der Wahl der richtigen Lösung.