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EU-Whistleblower-Richtlinie: Hintergrund, Inhalt und Bedeutung für Ihr Unternehmen

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Was steckt eigentlich hinter dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG)?

Das HinSchG ist die Verpflichtung Deutschlands, die sich aus der EU-Direktive 2019/1937(EU-Hinweisgeberrichtlinie) zum Schutz von Whistleblowern ergibt. Deren Hintergrund, Inhalt und die Auswirkung auf Ihr Unternehmen haben wir Ihnen zusammengefasst:  

Warum gibt es eine EU-Whistleblower-Richtlinie bzw. in Deutschland das HinSchG?

Diese Frage beantwortet Věra Jourová, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz, treffend:

“Whistleblower sind in unseren Gesellschaften äußerst wichtig. Es sind mutige Menschen, die dazu bereit sind, illegale Aktivitäten ans Licht zu bringen, um die Öffentlichkeit vor Fehlverhalten zu schützen – oft unter großer Gefahr für ihre Karriere und ihren Lebensunterhalt. Für ihr mutiges Handeln verdienen Sie Anerkennung und Schutz.” 

Ziel der Richtlinie ist der Schutz von Hinweisgebern, die Verstöße melden, die dem öffentlichen Interesse und dem Wohl der Gesellschaft schaden. Skandale wie LuxLeaks 2014 oder die Panama-Papiere 2016 beweisen, wie wichtig Whistleblower für die Aufklärung von Verstößen gegen das EU-Recht sind.  

Eine Studie im Auftrag der Kommission aus dem Jahr 2017 zeigt: Die EU bezahlt den mangelnden Hinweisgeber-Schutz teuer. Nur für den Bereich des öffentlichen Auftragswesens lagen die Ertragsausfälle geschätzt bei jährlich 5,8 bis 9,6 Mrd. EUR.

Anfang 2019 boten 10 Länder einen umfassenden Schutz von Hinweisgebern. 

Mit der Direktive 2019/1937 wurde eine einheitliche Lösung geschaffen. Gültig für alle EU-Länder. Zum Schutz von Whistleblowern und zur Verhinderung von Vorgängen, die unser aller Wohl beeinträchtigen oder bedrohen. 

Die EU-Mitgliedsstaaten hatten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, die Direktive in einem nationalen Gesetz umzusetzen. Einige Länder sind im Verzug. Deutschland steht im April 2023 kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes. Mehr dazu hier.

Was beinhaltet die EU-Whistleblower-Richtlinie?

Die Richtlinie wurde 2019 verabschiedet. Sie legt EU-weite Normen zum Schutz von Whistleblowern, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, fest. 

Zusammengefasst betrifft die Direktive nur das Melden von Verstößen aus den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche, Produkt- und Verkehrssicherheit, nukleare Sicherheit, öffentliche Gesundheit sowie Verbraucher- und Datenschutz. 

Die Richtlinie soll Whistleblowern Sicherheit bei Berichterstattung bieten und sie vor Repressalien wie Einschüchterung, Entlassung oder Degradierung schützen.

Was haben Unternehmen mit der EU-Whistleblower-Richtlinie zu tun und wer ist betroffen?

Die Whistleblower-Richtlinie der EU verpflichtet Unternehmen zur Einführung eines internen Meldesystems. 

Über dieses Hinweisgebersystem soll es möglich sein, Informationen über Verstöße gegen das EU- oder nationale Recht abzugeben. 

Seitens der EU wird zwar keine anonyme Meldemöglichkeit vorgeschrieben, sinnvollerweise wird dies jedoch Teil der deutschen Umsetzung (= HinSchG) sein. Mit Hilfe technologiebasierter Lösungen ist auch bei anonymen Meldungen eine Zweiwege-Kommunikation möglich. Das ist wichtig, denn das Gesetz fordert, dass Whistleblower eine Eingangsbestätigung erhalten sowie eine Rückmeldung über die auf die Meldung hin ergriffenen Maßnahmen (z.B. Weiterleitung an die zuständige EU-Behörde). 

Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter fallen unter diese Regelung. Sie werden ab Inkrafttreten des HinSchG sichere Systeme einführen müssen. Ebenfalls betroffen sind Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern und staatliche Stellen ab 50 Mitarbeitern. 

Sind auch Sie und Ihr Unternehmen von der EU-Richtlinie bzw. dem Hinweisgeberschutzgesetz betroffen? Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Gesetzes in Ihrem Unternehmen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und klären Sie alle offenen Fragen. Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei der Wahl der richtigen Lösung.

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