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Whistleblower-Schutz in Deutschland und Österreich: Aktueller Stand und kritische Stimmen

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Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland zur Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937 ist im ersten Quartal 2023 ins Stocken geraten. Werfen wir daher einen Blick über die Landesgrenze: Wie sieht es bei unseren Nachbarn in Österreich aus? Wurde die EU-Richtlinie hier bereits umgesetzt? Wie schnell müssen die Unternehmen in Österreich handeln? 

In unserem Artikel klären wir auf über den aktuellen Stand des HinSchG in Deutschland sowie den des österreichischen Pendants. Darüber hinaus lassen wir auch kritische Stimmen zu Wort kommen.

Wie steht es um HinSchG und HSchG?

HinSchG: Hinweisgeberschutzgesetz - Stand April 2023

In Deutschland steht das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kurz vor der Verabschiedung - ein genauer Termin ist jedoch unklar: Nach einer 1. Lesung der beiden aktuellen Entwürfe im Bundestag Mitte März 2023, fand am 27. März eine Anhörung vor dem Rechtsausschuss statt. Eine 2. und 3. Lesung sowie die Verabschiedung des Gesetzes standen für den 30. März auf der Tagesordnung. Der Punkt wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen. Eine konkrete Erklärung blieb aus.

Nachdem die EU-Kommission Ende Januar 2023 Klage wegen Fristversäumnis gegen Deutschland eingereicht hat, können wir allerdings mit einer baldigen Einigung rechnen. 

Über den weiteren Verlauf sowie den aktuellen Stand zum HinSchG in Deutschland halten wir Sie hier auf dem Laufenden. 

Während Deutschland noch diskutiert, ist Österreich deutlich weiter mit der Umsetzung.

HSchG: HinweisgeberInnenschutzgesetz in Österreich

Als 17. Land, mit einer mehr als einjährigen Verzögerung verabschiedete am 01.Februar 2023 der Nationalrat Österreichs das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz. Somit ist das HSchG in Österreich dank einer ÖVP-Grünen-Mehrheits-Entscheidung rechtskräftig und WhistleblowerInnen besser geschützt. Allerdings ist nicht jeder dieser Meinung. 

Die Oppositionspartei z.B. hält die Bestimmungen für unzureichend. Dagmar Belakowitsch, FPÖ-Abgeordnete, hinterfragt sogar den Gesetzeszweck. Sie ist sicher, dass de facto auch Grüne und SPÖ kein Interesse daran haben, dass viele Dinge an die Oberfläche kommen. 

SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum weist darauf hin, dass nur bestimmte Sachbereiche in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Darunter befinden sich die öffentliche Gesundheit, der Datenschutz, der Missbrauch von EU-Fördergeldern oder Korruption. Nicht darunter fallen Rechtsverletzungen wie Lohndumping, gefährliche Arbeitsbedingungen, sexuelle Belästigung oder systematische Arbeitszeitverletzungen. Laut Nussbaum widerspricht das Gesetz dem Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung. 

Auch Transparency International Austria (TI-Austria) sieht eine Vielzahl an Unklarheiten sowohl für Unternehmen als auch in Bezug auf den rechtlichen Schutz von Hinweisgebern. 

Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende der TI-Austria: “Der vorliegende Gesetzesentwurf muss leider als Minimalvariante qualifiziert werden. UnternehmerInnen werden mit mehr Fragen als Antworten zurückbleiben. HinweisgeberInnen werden sich angesichts der Rechtsunsicherheit dreimal überlegen einen Hinweis abzugeben!”

Kristof Wabl, Leiter der nationalen Arbeitsgruppe für Whistleblowing pflichtet dem bei: “Die einzigartige Gelegenheit, endlich eine Mentalitätsänderung in Österreich herbeizuführen und Hinweisgebern den lange überfälligen Schutz zu gewähren, wird mit diesem Gesetzesentwurf verschwendet.” 

TI-Austria und die Arbeitsgruppe Whistleblowing haben eine Stellungnahme erarbeitet und diese an das Parlament übermittelt. Die Kernpunkte umfassen u.a. eine Ausweitung des sachlichen Geltungsbereichs sowie die Forderung nach einer umfassenden Regelung im Gesetz anonymer Systeme. Diese seien notwendig, da sie den HinweisgeberInnen den besten Schutz bieten. Weiter fordert die Stellungnahme die Überarbeitung von Strafen- und Sanktionssystemen sowie die Aufhebung von Einschränkungen in Bezug auf Unternehmensgröße oder Inhalt der Meldungen.  

Die vollständige TI-Stellungnahme finden Sie hier.

HSchG und HinSchG: Umsetzungsfristen für Unternehmen

Anders als es in Deutschland geplant ist, haben die österreichischen Unternehmen mehr Zeit für die firmeninterne Umsetzung des Gesetzes: In der Regel haben österreichische Unternehmen und juristische Personen im öffentlichen Sektor 6 Monate ab Inkrafttreten des Gesetzes. Unternehmen und juristische Personen im öffentlichen Sektor mit 50 bis 249 Mitarbeiter bekommen etwas länger Zeit. Für sie gilt eine Frist bis zum 17. Dezember 2023. 

In Deutschland werden wir nach Verabschiedung des Gesetzes eine Frist von nur 1 Monat für die Umsetzung des Gesetzes haben. Sorgen Sie deshalb vor und kümmern sich schon jetzt um Ihre interne Umsetzung der neuen Richtlinie. 

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zu HintSuite? Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei der Wahl der richtigen Lösung.

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